Unfallregulierung

Wir hoffen, dass es uns mit Ihnen gemeinsam gelingt, dass Ihnen weiterer Ärger und Arbeit mit der Schadensregulierung erspart bleibt.

Die wenigsten Unfallgeschädigten wissen, dass sie sich nicht selbst um die Schadensregulierung kümmern müssen.

Wenn die Schadensregulierung über einen Rechtsanwalt durchgeführt wird, sind die dadurch entstehenden Rechtsanwaltskosten eine Schadensposition und damit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung –je nach Haftungsquote- zu zahlen.

  1. Sachverständigenkosten
  2. Reparaturkosten lt. Gutachten bzw. Reparaturrechnung
  3. Wertminderung (verbleibende Wertminderung nach erfolgter sachkundiger Reparatur)
  4. Nutzungsausfall (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit müssen vorhanden sein)
  5. Mietwagenkosten
  6. Abschleppkosten
  7. Aufwandsentschädigung (Pauschale für unfallbedingte Wege, Telefonate, Porti etc. ca. 12,00 – 26,00 €)
  8. Schmerzensgeld
  9. Attestkosten
  10. Verdienstausfall (ist konkret nachzuweisen)

Diese Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend. Oft machen die Versicherungen des Unfallgegners völlig unberechtigte Abzüge. Wir können Sie aufgrund unserer Erfahrung umfangreich beraten und Ihnen bei der Durchsetzung der gekürzten Schadenspositionen erfolgreich behilflich sein.

Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre das Schadensereignis nicht eingetreten. Selbst, wenn Ihnen ein „Kleinunfall“ widerverfahren ist, können Sie die Regulierung über einen Rechtsanwalt vornehmen lassen und brauchen sich nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.

Wenn Sie möglichst schnell und ohne großen Ärger eine Ihnen zustehende und auch ungekürzte Schadensersatzleistung erreichen wollen, dann nutzen Sie die Möglichkeit, uns online mit der Schadensregulierung zu beauftragen.

Füllen Sie den beiliegenden Aufnahmebogen/Verkehrsunfall möglichst genau aus und senden Sie uns diesen mit einer unterzeichneten Vollmacht per Email zu. Wir werden uns dann so schnell als möglich mit Ihnen in Verbindung setzen und die weiteren Details klären.

Sobald uns der Aufnahmebogen sowie die Vollmacht übersendet werden, wenden wir uns in der Regel noch am gleichen Tag an die gegnerische Versicherung, damit eine zügige Unfallregulierung gewährleistet/möglich ist.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite.

Gerade im Arbeitsrecht gibt es Situationen, die es erfordern, frühzeitig profunden rechtlichen Rat einzuholen. Dies gilt insbesondere bei Kündigungen, aber auch bei einvernehmlichen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen.

Wir überprüfen und erstellen für Sie gerne die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen.

Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Ihre Interessen vor Gericht in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis u.a.

Familienrecht

Wir vertreten Sie im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder im Rahmen eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

Wir berechnen Unterhaltsansprüche und überprüfen Fragen der Vermögensauseinandersetzung.

Ziel unserer Beratung ist immer die Herbeiführung außergerichtlicher Vereinbarungen bzw. Lösungen, um kosten- und zeitintensive gerichtliche Verfahren, z. B. in Unterhaltsstreitigkeiten oder Vermögensauseinandersetzungen, zu vermeiden.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren und stellen für Sie einen Scheidungsantrag: Zur Vorbereitung des Scheidungsantrages können Sie den Aufnahmebogen Familienrecht bereits vorab ausfüllen und zum ersten Gespräch mitbringen. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für unsere Beauftragung zu tragen, bringen Sie bitte den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit.

Für das außergerichtliche Tätigwerden gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch dann den vom Amtsgericht erteilten Berechtigungsschein mit.

Verkehrs- & Strafrecht / OWI

Bei Verfolgung eines Vergehens durch die Strafermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldbehörde beraten wir Sie hinsichtlich der Verteidigungsmöglichkeiten, Erfolgsaussichten und Kosten.
Wir schätzen Ihre Chancen dabei grundsätzlich fair und plausibel ein.

Internet, Urheber- & Wettbewerbsrecht

Sie haben eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben, z.B. weil Sie über das Internet Musik, Bilder, Spiele etc. heruntergeladen haben und Ihnen wird vorgeworfen, dadurch ein geschütztes Werk öffentlich für andere zugänglich gemacht zu haben? Dann sollten Sie Ihren Kopf nicht in den Sand stecken. Sie sollten auf jeden Fall reagieren und anwaltlichen Rat einholen.

Wir helfen Ihnen gerne!

Keinesfalls sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt von Ihnen unterzeichnet werden.

Bitte beachten Sie: Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis dar und bindet Sie 30 Jahre lang.

Es gibt Möglichkeiten, sich gegen solche Abmahnungen zu wehren, sei es durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder auf anderem Weg. Wir prüfen Ihren Fall gerne.

Reiserecht


Die „schönste Zeit des Jahres“ und dann „misslungen“? Wir klären Sie über Ihre Rechte bei Verspätungen, Stornierungen etc. auf.

Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht

Bei sämtlichen Problemen innerhalb einer bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft beraten wir Sie gerne.
Rechtsfragen bei Beendigung eines Mietverhältnisses, wie z.B. Fragen nach fristgemäßer Kündigung, Zahlungspflichten, der richtigen Nebenkosten-Abrechnung oder weiteren Verpflichtungen beantworten wir erfahren und kompetent.

Erbrecht

Nach oder vor dem Tod eines Menschen ist viel zu regeln. Wir erklären Ihnen die Bedeutung von Testament, Vermächtnis und Erbvertrag und stellen Ihnen entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten vor.

Forderungseinzug / Inkassorecht

Bei der Geltendmachung offener Forderungen begleiten wir Sie von Anfang an: Wir fertigen Einziehungsaufträge, beantragen Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide und führen anschließend das streitige Verfahren bei Gericht für Sie durch.

Werkvertragsrecht / Baurecht

Probleme bei der Abwicklung von Bauverträgen zwischen Handwerkern/ Baubetrieben und Privatleuten entstehen schnell – Wir kennen Ihre Rechte und Pflichten!